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| Umsatzsteuer auf Solarstrom - Vorteile der Umsatzsteuerpflicht |
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Umsatzsteuer auf eingespeisten Solarstrom
Bei netzgekoppelten Photovoltaik Anlagen fällt für den Betreiber für den zu mehr als 50% eingespeisten Solarstrom Umsatzsteuer an, von der man sich bei weniger als 16.250 Euro Jahresumsatz freiwillig befreien lassen kann.
Allerdings genießt man mit der Umsatzsteuerpflicht den Vorteil des
Vorsteuerabzugs und es gibt Vorteile bei der Umsatzsteuerpflicht beim Betrieb einer Solarstromanlage.
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Für die Vergütung von über einer netzgekoppelten Solarstromanlage eingespeisten Solarstrom sind bei Umsatzsteuerpflicht 19% Steuern an das Finanzamt abzuführen.
Zahlung der Mehrwertsteuer durch den Netzbetreiber
Da die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz ( EEG ) allerdings einen Nettobetrag darstellt, zahlt der Netzwerkbetreiber zusätzlich zur Vergütung die Mehrwertsteuer, die dann einfach ans Finanzamt weitergereicht wird.
Nun genießt man als Betreiber einer Solarstromanlage jedoch das Recht, geleistete Mehrwertsteuer für sämtliche Ausgaben, also auch Anlagekosten und Betriebskosten für die Photovoltaik Anlage ( Solaranlage ) zurückerstattet zu bekommen. Im Endeffekt bedeutet dies, dass die investierte Summe für die Solarstromanlage um fast 19% sinkt.
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