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Gegen sämtliche andersartigen, im Vertrag nicht aufgeführten Schadensursachen wie beispielweise Schäden durch Sabotage, Fehlbedienung, Schneebelastung, Sturm, Hagel, Tierverbiss, Steine werfende Kinder usw. kommt die Versicherung einer Photovoltaikanlage auf.
Meldung der Gefahrerhöhung an den Versicherer
Versicherungsnehmer, die zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, sollten der Wohngebäudeversicherung aufgrund der Gefahrenerhöhung die Installation der Photovoltaikanlage melden.
Neben der Mitteilung der Installation einer Photovoltaikanlage an oder auf dem versicherten Gebäude sollte man angeben, dass die Solarstromanlage über eine Elektronikversicherung mit Allgefahrenabdeckung versichert ist. Abschließend teilt man mit, dass dieses Schreiben die eigene Obliegenheit berücksichtigt, eine eventuelle Gefahrenerhöhung anzuzeigen.
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