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| Erneuerbare Energien Gesetz - EEG |
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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde zum 01. April 2000 verabschiedet. Es verpflichtet Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Energien aufzunehmen und zu vergüten.
Dabei muss der Netzbetreiber den gesamten, ihm angebotenen Solarstrom abnehmen und entsprechend vergüten.
Dem Betreiber selbst ist freigestellt, ob er den gesamten oder nur einen Teil seines erzeugten Solarstromes, den er nicht selbst verbraucht, einspeisen möchte.
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Anträge für eine erhöht Einspeisevergütung können alle Besitzer und Betreiber von Photovoltaik Anlagen bis zu einer Größe von 5 MW (auf freiem Gelände maximal 100 kW) beim netzbetreibenden Energieversorger stellen. |
Photovoltaik Vorschaltgesetz
Zum 1. Januar 2004 wurde das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum EEG wirksam.
Jenes Photovoltaik-Vorschaltgesetz legt eine Solarstrom Grundvergütung pro kWh fest.
Vergütung durch eine Solaranlage
Darüber bestimmt das, um welchen Betrag sich abhängig von der Photovoltaik-Anlage diese Grundvergütung erhöht. So wird beispielsweise eine höhere Vergütung gewährt, wenn die Solaranlage ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht ist und Fassadenanlagen werden dabei höher vergütet, als Anlagen auf einem Dach.
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